Was versteht man unter einem Ausbauhaus?
Ein Ausbauhaus, welches oftmals auch als Mitbauhaus bezeichnet wird, ist in der Regel ein Fertighaus, bei dem der Eigentümer den Innenausbau komplett übernimmt. Dies ist für die Baufinanzierung ein großer Vorteil, da dieser Anteil als “Muskelhypothek” dem Eigenkapital zugerechnet wird und somit die Gesamthypothek wesentlich verringert. Soweit müsste die Angelegenheit eigentlich verständlich sein, falls niemand Bausatzhaus mit Ausbauhaus verwechselt. Aber welche Leistungen vorschriftsmäßig durch den Hersteller erbracht werden müssen ist leider nirgendwo gesetzlich geregelt. Als Anbieter des Ausbauhauses hat er einen Schaffensspielraum, was er darunter versteht und gleichzeitig auch vertraglich zusichert.
Dabei muss ein Ausbauhaus nicht unbedingt ein Einzelhaus sein wie bei einem Fertighaus, und selbst der Baustil kann durchaus individuell gestaltet sein. Doch je größer das Ausbauhaus wird, umso mehr Eigenleistungen müssen erbracht werden, was die gesamte Bauphase erheblich verlängert. Dies sollte der Bauherr unbedingt wissen, bevor er ein solches Haus errichtet.
Nur die Haushülle?
Grundsätzlich kann der Bauherr davon ausgehen, dass die folgenden Leistungen durch den Hersteller erbracht werden: Auf die Kellerdecke oder Grundplatte wird ein komplettes Haus errichtet, welches alle Wände, den Schornstein sowie ein komplett gedecktes Dach enthält. Die Außenwände müssen wärmegedämmt sein und entweder verputzt oder verklinkert sein, und auch alle Türen und Fenster, auch mit Rollladen und Schlagläden, gehören zum Grundbegriff Ausbauhaus. Des Weiteren müssen die Leerrohre für die elektrische Anlage sowie alle Gas- und Wasserleitungen angelegt bzw. vormontiert sein. Also bekommt der Bauherr ein fest stehendes, regendichtes und gut gedämmtes Niedrigenergiehaus, in dem er Schritt für Schritt die einzelnen Stufen des Innenausbaus vornehmen kann, und falls er eine Heizungsanlage angeschlossen hat, sogar auch im Winter. Falls er sich für eine 1½-geschossige Bauweise entschieden hat, was in rund 90 % der Häuser der Fall ist, gehört selbst verständlich auch eine Treppe zum Lieferumfang und eine begehbare Decke zum Obergeschoss. Sollte auch ein Balkon vorgegeben sein, so muss dieser ein Geländer aufweisen, und zudem auch einen Wasserablauf.