Der Bausparvertrag – die clevere Art zu sparen

Viele Arbeitgeber beteiligen sich an den Beiträgen für die Vermögenswirksame Leistungen ihrer Arbeitnehmer und bezahlen einen Teil der monatlichen Aufwendungen. Der Staat fördert dieses Sparprogramm, wenn es in einem Bausparvertrag investiert wird, mit der Wohnungsbauprämie. Relativ neu ist das Riester-Bausparen. Die Bausparkassen, die diese Möglichkeit anbieten, müssen gesetzliche Auflagen für die Zertifizierung von einem Riester-Bausparvertag erfüllen. Daher ist diese Form eine sehr sichere Geldanlage. Beide Sparmöglichkeiten sind für Arbeitnehmer gedacht, die sich Vermögen aufbauen wollen. Übrigens, Bausparverträge können vererbt werden. Doch auch ganz normale Bausparverträge werden immer beliebter. Man muss ja nicht unbedingt bauen, sondern kann nach Ende der Laufzeit über sein Kapital verfügen. Für alle Verträge sollte man vor Abschluss einen Bausparvertrag Vergleich durchführen. Alles, was man über Bausparverträge wissen muss, erfährt man bei Bausparvertrag.org.

– Laufzeit
Die Laufzeit für einen Bausparvertrag beträgt in der Regel acht Jahre. In dieser Zeit wird in den Vertrag monatlich oder vierteljährlich oder nach Vereinbarung einbezahlt, bis das Guthaben den vertraglich festgelegten Prozentsatz des Betrages erreicht hat, der die Vertragssumme ausmacht. In der Regel ist es so, dass das Bausparguthaben zwischen 40 und 50 Prozent der Vertragssumme betragen muss.

– Freigabe
Wann ein Bausparvertrag freigegeben wird, liegt daran, was bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Ist dieser Vertrag nur eine Kapitalanlage, so wird die angesparte Summe zuzüglich Zinsen und Prämien ausbezahlt. Will der Sparer aber bauen oder ein Haus oder eine Wohnung kaufen, so kann er jetzt das günstige Bauspardarlehen in Anspruch nehmen.

– Darlehen
Bauspardarlehen sind zinsgünstig und viel billiger als Hypotheken bei einer Bank. Wird der Bausparvertrag zu einem Zeitpunkt mit niedrigem Zinsniveau abgeschlossen, so beinhaltet auch der Darlehensvertrag diesen niedrigen Zins, denn bereits bei Abschluss des Vertrages wird der Zinssatz bei Inanspruchnahme des Darlehens festgelegt. Das gilt auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Darlehens der Zinssatz ins Unermessliche gestiegen ist. Hier ist der zukünftige Bauherr vor unliebsamen Überraschungen sicher.

Both comments and pings are currently closed.

Comments are closed.