Der Begriff Bau- oder auch Immobilienfinanzierung bezeichnet die wirtschaftliche Planung/Strukturierung eines Bauvorhabens im Sinne einer Errichtung oder Sanierung. Man muss an dieser Stelle unbedingt darauf achten, dass man zwischen Privat und Gewerblich unterscheidet, wenn es um die Finanzierung von solchen Vorhaben geht. Dieser Text beschäftigt sich um eine private Baufinanzierung.
Wann eine private Finanzierung eines Bau- oder Sanierungsvorhaben zutrifft, erkennt man anhand der Immobilien-Nutzung. Bei einer privaten Immobilienfinanzierung wird die Immobilie für Wohnzwecke genutzt. Hier unterscheidet man zudem noch zwischen der Eigennutzerfinanzierung und der Kapitalanlegerfinanzierung, weil die Risikoprofile sich hier unterscheiden. Bei der Eigennutzerfinanzierung lebt der Finanzierende selbst in der Immobilie, während bei der Kapitalfinanzierung die Immobilie vermietet wird. Es handelt sich aber auch für Gewerbebetreibende und Freiberufler um eine private Finanzierung, solange die Immobilie nicht zum Betriebsvermögen gehört.
Zur Finanzierung eines privaten Bau- oder Sanierungsvorhaben kann Eigenkapital aus Bank-, Sparguthaben, Wertpapiere (liquidierbare) und Eigenleistungen erbracht werden, aber auch auf Fremdkapital (z.B. ein Darlehen) zurückgegriffen werden. Solches Fremdkapital in Form eines Darlehens, wird von Banken, Bausparkassen, Landesförderinstitute, Kreditanstalt für Wiederaufbau und Versicherungsgesellschaften zur Verfügung gestellt. Bei einem Bruchteil von Baufinanzierungen, kommen auch dritte Privatpersonen oder der Arbeitgeber, in Form eines Mitarbeiterdarlehens, zum tragen. Nur ein Bruchteil, weil die Gewährung eines Darlehens durch das Kreditwesengesetzt klare Rahmenbedingungen vorsieht und dieser Form der Darlehensvergebung somit strenge Grenzen gesetzt werden. Daher findet man diese Art der Baufinanzierung nur selten oder nur als zusätzlich Finanzierung.
Zu beachten ist, dass private Baufinanzierungen stets mit einem Grundpfandrecht auf die zu finanzierende Immobilie abgesichert werden. Häufig findet sich dieses Grundpfandrecht in Form einer Buchgrundschuld wieder.