Wie oft ist es leider schon passiert, dass der Traum vom eigenen Haus wie eine Seifenblase zerplatzt. Dies kann vermutlich mehrere Ursachen haben. In den meisten Fällen ist die Arbeitslosigkeit aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise der Anlass. Wenn dann die Raten für das Haus nicht mehr bezahlt werden können und die Bank keine kleineren Raten zulässt, ist in den meisten Fällen schon das Ende des Traums vom eigenen Haus gekommen. Die Bank beantragt dann beim zuständigen Gericht die Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens. Das Gericht bestimmt danach einen Termin für die Zwangsversteigerung.
Das Verfahren
Zwangsversteigerungen waren schon seit je her vor allem für private Anleger der willkommene Anlass, recht günstig in den Besitz einer Immobilie zu kommen. Hierfür müssen sie nur eine Bürgschaft ihrer Hausbank vorlegen, die diesen Betrag bewilligt. In der Regel belaufen sich die Bankbürgschaften auf 10 % des Verkaufswertes. Das Gericht legt für das zu versteigernde Haus den Verkehrswert fest. Danach wird das Mindestgebot für dieses Haus festgesetzt. Am Tage der Versteigerung ruft der vom Gericht bestimmte Versteigerer das Objekt auf, nennt den Verkehrswert und eröffnet mit dem Mindestgebot die Versteigerung für das Haus. Findet sich für das Mindestgebot kein Bieter, so wird das Haus zu einem weitaus geringeren Betrag angeboten. Der Bieter, welcher dann das letzte Gebot hat, bekommt das Haus zu diesem Preis. Findet sich für das geringere Gebot ebenfalls kein Bieter, so wird das Haus aus der laufenden Versteigerung herausgenommen und zu einem späteren Zeitpunkt, eventuell mit einem geringeren Startpreis, angeboten. Es ist auch schon des Öfteren passiert, dass das Haus im zweiten Anlauf einen höheren Verkaufsbetrag erzielt als es das Mindestgebot war.